Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SSL Fruitly AI GmbH & Co. KG
3400 Klosterneuburg, Österreich
Stand: Mai 2026

§ 1 – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der SSL Fruitly AI GmbH & Co. KG, nachfolgend „Anbieter" genannt. Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, KI-Consulting, KI-Integration, Automatisierung sowie damit verbundene IT-Dienstleistungen und Softwareentwicklung.

§ 2 – Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt KI-basierte Softwarelösungen, Automatisierungstools, intelligente Systeme sowie Beratungs- und Implementierungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI/AI) zur Verfügung.

(2) Dazu zählen insbesondere: Entwicklung und Integration von Large Language Models (LLMs), KI-Agenten, Prompt-Engineering-Lösungen, KI-gestützte Prozessautomatisierung, Training und Fine-Tuning von KI-Modellen sowie KI-Strategieberatung.

(3) Der Kunde ist eigenverantwortlich für die Überprüfung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Datenschutzkonformität sowie der ethischen und rechtlichen Unbedenklichkeit der bereitgestellten KI-Systeme in seinem konkreten Einsatzbereich.

(4) KI-Systeme erzeugen probabilistische Ausgaben. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-generierten Inhalten, Empfehlungen oder Entscheidungen. Die fachliche Überprüfung obliegt ausschließlich dem Kunden.

§ 2a – App- und Webentwicklung (Ergänzung)

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen seiner Tätigkeit auch mobile Apps, Webanwendungen oder klassische Softwareprojekte ohne unmittelbaren KI-Bezug entwickelt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragraphen.

(2) Leistungsumfang und Spezifikation: Grundlage der Entwicklungsleistung ist ausschließlich der im Angebot oder Pflichtenheft schriftlich vereinbarte Leistungsumfang. Änderungen, Erweiterungen oder nachträgliche Anforderungen (Scope Changes) sind nicht vom vereinbarten Preis umfasst und werden gemäß den in § 16 genannten Stundensätzen gesondert abgerechnet.

(3) Abnahme: Nach Fertigstellung stellt der Anbieter die Leistung zur Abnahme bereit. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung eine Abnahme durchzuführen oder konkrete, nachvollziehbare Mängelrügen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Mängelrüge: Als Mangel gilt ausschließlich eine wesentliche Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang. Optische oder subjektive Vorstellungen des Kunden, die nicht Teil der schriftlichen Spezifikation sind, begründen keinen Mangel. Der Anbieter ist berechtigt, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist (mind. 14 Tage) nachzubessern.

(5) Kompatibilität: Der Anbieter entwickelt und testet ausschließlich für die im Angebot definierten Zielsysteme, Browser-Versionen und Geräteklassen. Die Funktionsfähigkeit auf nicht vereinbarten Systemen, Browsern oder Betriebssystemversionen wird nicht gewährleistet.

(6) Go-Live und Hosting: Die Inbetriebnahme (Go-Live) erfolgt durch den Kunden oder nach gesonderter Vereinbarung durch den Anbieter. Sofern kein Hosting-Vertrag mit dem Anbieter besteht, liegt die Verantwortung für Serverbetrieb, Verfügbarkeit, SSL-Zertifikate, Backups und Sicherheitsupdates ausschließlich beim Kunden.

(7) Drittanbieter-Dienste: Werden im Rahmen des Projekts Drittanbieter-APIs, Plugins, Lizenzprodukte oder externe Dienste eingesetzt, ist der Kunde für die Beschaffung und Lizenzierung selbst verantwortlich, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Änderungen oder Ausfälle solcher Drittdienste liegen außerhalb der Verantwortung des Anbieters.

§ 3 – Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Anbieters oder durch Bereitstellung der bestellten Leistungen zustande. Angebote sind freibleibend und stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.

§ 4 – Prüfpflicht und Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle bereitgestellten KI-Systeme, Modelle und Integrationen eigenständig oder durch qualifizierte Dritte zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Datenschutz (DSGVO/DSG), IT-Sicherheit, ethische KI-Grundsätze (EU AI Act) sowie branchenspezifische rechtliche Vorgaben.

(2) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Einsatz der KI-Systeme in seiner Umgebung, insbesondere für Entscheidungen, die auf Basis von KI-Ausgaben getroffen werden.

(3) Der Einsatz der bereitgestellten KI-Systeme in Hochrisikobereichen gemäß EU AI Act (z.B. Medizin, Justiz, kritische Infrastruktur) bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Anbieter.

§ 4a – Projektstart und Fälligkeit

(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Projekt mit Annahme des Angebots als gestartet.

(2) Die Annahme erfolgt insbesondere durch:

  • Unterzeichnung des Angebots
  • schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots (z.B. per E-Mail)
  • Zahlung der vereinbarten Vergütung oder Teilvergütung

(3) Mit Projektstart wird die erste Teilzahlung bzw. Vorauszahlung, sofern vereinbart, sofort fällig.

§ 5 – Zahlungsbedingungen

(0) Alle genannten Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag ausgewiesen.

(1) Alle Zahlungen erfolgen grundsätzlich als Vorauszahlung, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.

(2) Mit jeder Annahme eines Angebots und jeder Überweisung einer Rechnung erkennt der Kunde ausdrücklich diese AGB an.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe (gemäß § 456 UGB bzw. §§ 1333, 1000 ABGB) zu verrechnen.

§ 6 – Freistellungsklausel

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der bereitgestellten KI-Systeme und Software entstehen könnten. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Datenschutzverletzungen, Sicherheitsvorfällen, diskriminierenden oder rechtswidrigen KI-Ausgaben sowie Verletzungen des Urheberrechts durch KI-generierte Inhalte.

§ 7 – Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, wirtschaftliche Verluste oder Sicherheitsrisiken ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte, unvollständige, verzerrte oder anderweitig problematische Ausgaben von KI-Modellen (sog. Halluzinationen, Bias oder Model-Drift), es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

(5) Für Schäden durch die Nutzung von KI-generierten Inhalten, die nicht ausreichend durch den Kunden geprüft wurden, haftet ausschließlich der Kunde.

(6) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der bereitgestellten KI-Lösungen mit Drittsystemen, APIs oder Drittanbieter-Modellen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

(7) Haftung bei Bestands- und Fremdprojekten: Sofern dem Anbieter vom Kunden bereits bestehende, fertiggestellte oder von Dritten erstellte Projekte, Systeme oder KI-Lösungen ausschließlich zum Zwecke des Hostings, der Wartung oder des technischen Supports überlassen werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung für deren technische, inhaltliche, ethische oder rechtliche Ausgestaltung.

(8) Die Haftungsbestimmungen gelten sinngemäß auch für den Einsatz von Drittanbieter-KI-Modellen (z.B. OpenAI, Anthropic, Google, Mistral), die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden.

§ 8 – KI-spezifische Risikohinweise

(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme nicht fehlerfrei arbeiten und Ausgaben produzieren können, die sachlich falsch, unvollständig, voreingenommen oder anderweitig ungeeignet sind.

(2) Der Anbieter empfiehlt ausdrücklich, KI-generierte Inhalte stets durch qualifizierte Fachpersonen zu prüfen, bevor sie für Entscheidungen, Veröffentlichungen oder geschäftliche Zwecke verwendet werden.

(3) Der Kunde ist für die Einhaltung der Anforderungen des EU AI Acts sowie aller anwendbaren nationalen Regelungen bezüglich KI-Systeme in seinem Zuständigkeitsbereich allein verantwortlich.

§ 9 – Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über Fehler, Sicherheitslücken, auffällige KI-Ausgaben, Datenlecks oder sonstige relevante Ereignisse im Zusammenhang mit den bereitgestellten Systemen zu informieren. Hieraus entsteht keine automatische Verpflichtung zur kostenlosen Nachbesserung.

§ 10 – Vertragssprache

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Sämtliche Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt in deutscher Sprache, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

§ 11 – Änderungsvorbehalt

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.

§ 12 – Geistige Eigentumsrechte

(1) Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an der entwickelten Software, KI-Modellen, Prompts, Trainingsdaten, Workflows und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Anbieter, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.

(2) Der Kunde erhält lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(3) KI-generierte Inhalte, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, werden dem Kunden zur Nutzung überlassen. Die urheberrechtliche Einordnung KI-generierter Werke richtet sich nach den jeweils geltenden österreichischen und europäischen Rechtsvorschriften.

§ 13 – Weitergabe und Sublizenzierung

Die bereitgestellten KI-Systeme, Modelle, Prompts und Workflows dürfen weder verkauft, kostenlos weitergegeben noch Dritten zur Nutzung überlassen werden, außer dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt insbesondere für das Re-Training von Modellen mit vom Anbieter entwickelten Daten oder Architekturen.

§ 14 – Vertragsdauer und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, gelten Vertragsverhältnisse unbefristet und können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15 – Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

(2) Der Kunde ist alleinverantwortlich für die Einhaltung aller relevanten Datenschutzgesetze in seinem Verantwortungsbereich, insbesondere hinsichtlich der Daten, die in KI-Systeme eingespeist werden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten in KI-Systeme einzuspeisen, ohne zuvor eine gültige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO sichergestellt zu haben.

(4) Soweit für die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

§ 16 – Support, Wartung und Stundensätze

(1) Support- und Wartungsleistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Vertrags und müssen separat vereinbart und vergütet werden.

(2) Für Änderungswünsche, Weiterentwicklungen, KI-Modellanpassungen, Prompt-Optimierungen, Re-Training, Systemintegrationen oder sonstige Zusatzleistungen wird ein Stundensatz von 200 EUR bis 450 EUR netto (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) verrechnet, abhängig von Komplexität und Spezialisierungsgrad.

(3) KI-Spezialistingleistungen (z.B. Fine-Tuning, RAG-Systemarchitektur, KI-Sicherheitsaudits) werden gesondert vereinbart und können oberhalb des genannten Rahmens liegen.

§ 17 – Nutzungsbeschränkungen

Die Nutzung der KI-Systeme für rechtswidrige, diskriminierende, manipulative, sicherheitsrelevante oder ethisch bedenkliche Zwecke ist ausdrücklich untersagt. Dies umfasst insbesondere: Erstellung von Desinformation, unerlaubte Massenüberwachung, Deepfakes ohne Einwilligung der betroffenen Personen sowie jede Anwendung, die gegen den EU AI Act verstößt.

§ 18 – Technische Voraussetzungen

Der Kunde sorgt eigenständig für alle notwendigen technischen Voraussetzungen, Infrastruktur, API-Zugänge und Datenschutzmaßnahmen, die für den Betrieb der bereitgestellten KI-Systeme erforderlich sind.

§ 19 – Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere KI-Architekturen, Trainingsdaten, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und technische Dokumentationen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren.

§ 20 – Exportkontrolle und Sanktionen

Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften sowie EU-Sanktionsregelungen einzuhalten, insbesondere hinsichtlich des Exports von KI-Technologien. Der Anbieter kann den Vertrag fristlos kündigen, sollte der Kunde dagegen verstoßen.

§ 21 – Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz in Marketingmaterialien, auf der Website sowie in Präsentationen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 22 – Buyout-Option (projektabhängig)

(1) Der Anbieter behält grundsätzlich sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an entwickelten KI-Lösungen, Modellen und Systemen.

(2) Auf Wunsch des Kunden kann der Anbieter nach eigenem Ermessen eine vollständige Rechteübertragung (Buyout) anbieten. Der Buyout-Betrag wird projektabhängig festgelegt.

(3) Mit vollständiger Rechteübertragung geht die alleinige Verantwortung für die weitere Nutzung, Pflege und ethische sowie rechtliche Unbedenklichkeit der KI-Systeme auf den Kunden über.

§ 23 – Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.

§ 24 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 25 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Klosterneuburg bzw. Wien, sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 26 – Force-Majeure

Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördliche Anordnungen oder unvorhergesehene Ausfälle von KI-Infrastrukturanbietern (z.B. API-Ausfälle von Drittanbietern).

§ 27 – Open-Source- und Drittanbieter-KI-Komponenten

Soweit die Software oder KI-Systeme Open-Source-Komponenten oder Drittanbieter-KI-Modelle enthalten, gelten hierfür die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für diese Komponenten, macht jedoch auf deren Existenz im Rahmen der Projektdokumentation aufmerksam.

§ 28 – Vertragsstrafe bei unberechtigter Nutzung

Für jeden Fall der unberechtigten Nutzung, Weitergabe oder Reproduktion der bereitgestellten KI-Systeme, Modelle oder Softwarekomponenten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 EUR. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 29 – Subunternehmer und KI-Dienstleister

Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmer sowie externe KI-Dienstleister und Plattformen (z.B. Cloud-KI-APIs) einzusetzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Anbieter stellt sicher, dass eingesetzte Drittanbieter gleichwertige Datenschutzstandards einhalten.

§ 30 – Keine Zusicherung bestimmter Ergebnisse

Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass durch den Einsatz der KI-Systeme bestimmte wirtschaftliche, rechtliche, technische oder inhaltliche Ergebnisse erzielt werden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Insbesondere werden keine bestimmten KI-Genauigkeitsraten, Konversionsraten oder Automatisierungsgrade zugesichert, sofern nicht schriftlich vereinbart.

SSL Fruitly AI GmbH & Co. KG · 3400 Klosterneuburg, Österreich

Stand: Mai 2026

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